Rechtlicher Freiraum

Allgemeine Geschäfts-
bedingungen

1 Allgemeines

1.1 Anbieter

1.1.1 Anbieter der Leistung und Vertragspartner ist Freiraum Individualtraining, Nico Leddin, Halemstr. 15, 26548 Norderney, Deutschland, E-Mail: info@freiraum-sport.de, Tel.: +49 (0) 4932 46 79 414, (nachfolgend „ Freiraum “),

1.1.2 Die Vertragssprache ist Deutsch.

1.1.3 Alle Leistungen, die Freiraum gegenüber einem Kunden (Nachfolgend „ Klient “ oder „ Teilnehmer “) erbringt, erfolgen ausschließlich auf Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („ AGB “) in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden Fassung.

1.2 Angebote

1.2.1 Freiraum bietet seine Leistungen in verschiedenen Modellen an. Beim Personal Training (siehe Ziff. 2.1) verpflichtet sich Freiraum den Klienten im Rahmen der vereinbarten Trainings- und Gesundheitsbetreuung individuell zu beraten und zu betreuen. Beim Kleingruppentraining (siehe Ziff. 2.2) bietet Freiraum ein vordefiniertes oder individuelles Trainingsangebot in Gruppen an. Freiraum verpflichtet sich, den Teilnehmer im Rahmen seiner gebuchten Trainingseinheiten in der Gruppe zu betreuen.

1.2.2 Ist keine andere Vereinbarung getroffen, kann die gebuchte Trainingseinheit nur durch den Klienten bzw. Teilnehmer persönlich in Anspruch genommen werden.

1.2.3 Die vereinbarte Leistung versteht sich als zeitbestimmte, dienstvertragliche Verpflichtung entsprechend § 611 BGB.

1.2.4 Erfüllungsort für die Erbringung der Leistungen von Freiraum ist in Ermangelung einer gesonderten Abrede Norderney. Trainingsstätten sind grundsätzlich öffentliche Plätze (Parks, Strand, etc.) oder wenn verfügbar Einrichtungen, wie Sportstätten, Fitnessstudio. Darüber hinaus erbringt Freiraum alle Leistungen auch via Videokonferenz sofern dies im Rahmen von Personal Trainings (nach Ziff. 2.1) mit dem Klienten vereinbart oder für Kleingruppentrainings (nach Ziff. 2.2) im Angebot vorher angegeben ist.

1.2.5 Es gilt die jeweils im Angebot dargelegten oder vereinbarten aktuellen Preise. Soweit nicht abweichend geregelt, erfolgt die Abrechnung nach Zeitaufwand zu einem festgelegten Stundenhonorar.

2 Bedingungen zum Leistungsmodel

2.1 Personal Training

2.1.1 Die Dauer einer Trainingseinheit beträgt in der Regel 50 Minuten. Hiervon abweichende Zeiten können vereinbart werden.

2.1.2 Freiraum erbringt seine Leistungen ausgenommen von gesetzlichen Feiertagen von Mo.–Sa. in der Zeit von 8-20 Uhr (Leistungszeit).

2.1.3 Art und Umfang jeder Trainingseinheit werden mit dem Klienten abgesprochen. Mögliche Trainingsinhalte und -ziele werden vorab in einem Beratungsgespräch mit dem Klienten abgestimmt. Darauf ausgerichtet bietet Freiraum dem Klienten unter Berücksichtigung der jeweiligen Bedürfnisse und Fähigkeiten des Klienten ein auf ihn optimal ausgerichtetes Konzept an, welches diverse Empfehlungen unter anderem zur Ernährung und den Trainingsinhalten enthält. Ungeachtet dessen haftet Freiraum jedoch nicht über die Erbringung seiner geschuldeten Leistung hinaus für etwaige Nichterreichung des vom Klienten mit der Eingehung des Trainings verfolgten Zwecks oder abgestimmter Ziele.

2.1.4 Der Beginn des Trainings ist nur nach einem obligatorischen Befundgespräch durch Freiraum möglich. Im Rahmen der Mitwirkung des Klienten ist dieser verpflichtet, nachträgliche Änderungen seines Gesundheitszustands Freiraum unverzüglich, spätestens jedoch vor Beginn der nächsten Trainingseinheit anzuzeigen.

2.1.5 Bei Verhinderung hat der Klient schnellstmöglich, spätestens aber 24 Stunden vor Trainingsbeginn abzusagen. Andernfalls wird das vereinbarte Honorar für die gebuchte Trainingseinheit in voller Höhe berechnet, ohne dass Freiraum zu einer Nachleistung verpflichtet ist.

2.1.6 Bei Verspätung des Klienten vermindert sich die Dauer der Trainingseinheit entsprechend, vorausgesetzt der Klient verspätet sich nicht mehr als 15 Minuten. Andernfalls gilt die Regelung gem. Ziff. 2.1.5 Satz 2 der AGB.

2.2 Kleingruppentraining

2.2.1 Das Trainingsangebot umfasst vorgegebene Programme, bei denen Inhalt, Anzahl an Einheiten und Zeitraum definiert sind. Eine Durchführung der Programme setzt i.d.R. eine im Angebot genannte Mindestteilnehmerzahl voraus. Wird diese Personenanzahl zum Anmeldeschluss nicht erreicht, findet das Trainingsangebot nicht statt.

2.2.2 Für ein Trainingsangebot muss sich der Teilnehmer vorab per E-Mail, telefonisch oder online kostenpflichtig anmelden. Der Teilnehmer erhält binnen fünf (5) Tagen eine Auftragsbestätigung (vorbehaltlich der Erreichung der Mindestteilnehmerzahl bei Anmeldeschluss) oder einer Absage (z.B. bei Überschreitung definierter Teilnehmerzahlen).

2.2.3 Die Dauer einer Trainingseinheit beträgt in der Regel 60 Minuten. Je nach Art und Umfang sind abweichende Zeiten möglich. Diese ergeben sich aus dem aktuellen Trainingsangebot.

2.2.4 Neben den vorgegebenen Programmen ist es auch möglich, Freiraum für individuelle Gruppentrainingseinheiten zu buchen. Art und Umfang einer Trainingseinheit bestimmen sich dann nach den individuellen Wünschen der Gruppe. Die Mindestteilnehmerzahl liegt hier bei 2 Personen und die maximale Gruppengröße bei 4 Personen. Bei individuell gebuchten Trainingseinheiten hat die Gruppe unverzüglich, spätestens aber 24 Stunden vor Trainingsbeginn abzusagen. Andernfalls wird das vereinbarte Honorar für die gebuchte Trainingseinheit der Gruppe in voller Höhe berechnet, ohne dass Freiraum zu einer Nachleistung verpflichtet ist.

2.2.5 Die Trainingseinheiten beginnen zur angesetzten Zeit. Bei Verspätung eines Teilnehmers vermindert sich dessen Dauer der Trainingseinheit entsprechend.

2.3 Verschiebung und Entgelterstattung

2.3.1 Sollte die Durchführung einer Trainingseinheit aufgrund unvorhersehbarer Umstände (Witterungsverhältnisse, etc.) zu gefährlich bzw. unmöglich sein, findet die Trainingseinheit gegebenenfalls Indoor statt, via Videokonferenz, oder wird nach Absprache verschoben. Die Entscheidung über die Durchführung wird grundsätzlich einvernehmlich mit dem Klienten bzw. Teilnehmer getroffen.

2.3.2 Bei Krankheit, Urlaubszeit oder Abwesenheit durch Fortbildung jeweils von Freiraum werden bereits vereinbarte Trainingseinheiten bzw. Gruppentrainings in Absprache mit dem Klienten bzw. Teilnehmer verschoben oder (gegebenenfalls anteilig) zurückerstattet. Gleiches gilt bei einer kurzfristigen Absage oder Verspätung seitens Freiraum von mehr als 15 Minuten, es sei denn es wird eine Leistungszeitverschiebung vereinbart. Darüber hinaus können keine Ersatzansprüche geltend gemacht werden.

2.3.3 Im Falle der Ziff. 2.3.2 sind Entgelterstattungen vom Klienten bzw. Teilnehmer schriftlich geltend zu machen.

2.3.4 Sollte ein Klient bzw. Teilnehmer aus dringenden persönlichen Gründen nicht mehr in der Lage sein, weiter an Trainingseinheiten bzw. Gruppentrainings teilzunehmen, kann eine anteilige Entgelterstattung erfolgen. Dringende persönliche Gründe liegen insbesondere bei langfristiger Krankheit, bei nicht vorhersehbaren beruflichen Gründen oder einem Wohnortwechsel, der das Erreichen des Leistungsortes unzumutbar macht, vor. Über die Anerkennung der Gründe entscheidet Freiraum nach freiem billigem Ermessen. Im Übrigen gelten die Bestimmungen der Ziff. 2.1.5, 2.1.6 und 2.2.4 der AGB.

2.3.5 Eine unregelmäßige Teilnahme sowie ein erforderlicher Wechsel des Trainers begründen keine Entgelterstattung.

3 Obliegenheiten des Klienten bzw. der Teilnehmer

3.1 Der Klient bzw. Teilnehmer ist verpflichtet, Freiraum über seine Sporttauglichkeit (jede Erkrankung, Schmerzen, etc.) unaufgefordert vor dem Beginn der jeweiligen Trainingseinheit zu informieren. Sollten während der Trainingseinheit plötzliche Gesundheits- oder Befindlichkeitsstörungen (Schmerz, Schwindel, Unwohlsein etc.) auftreten, so ist er verpflichtet, Freiraum umgehend darüber in Kenntnis zu setzen. Der Empfehlung von Freiraum , einen Arzt zu Rate zu ziehen, wird unbedingt Folge geleistet.

 

3.2 Der Klient bzw. Teilnehmer hat sich eigenverantwortlich gegen Unfälle und Verletzungen, die im Rahmen des Trainings auftreten können, zu versichern. Gleiches gilt für direkten Weg vom und zum Trainingsort.

3.3 Darüber hinaus ist im Rahmen des Personal Trainings durch Freiraum eine Befragung des Klienten zu dessen Gesundheitszustand obligatorisch. Die Antworten werden in einem Fragebogen festgehalten.

4 Haftung

4.1 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Freiraum nur (i) bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten), in diesen Fällen jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden, (ii) bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, (iii) bei Verletzung einer von Freiraum übernommenen Garantie sowie (iv) nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes. Kardinalpflichten sind solche Pflichten, die eine ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Klient bzw. Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf.

4.2 Im Übrigen ist die vorvertragliche, vertragliche und außervertragliche Haftung von Freiraum auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

4.3 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch gegenüber Dritten sowie bei Pflichtverletzungen durch Personen (auch zu ihren Gunsten), deren Verschulden Freiraum nach den gesetzlichen Vorschriften zu vertreten hat.

4.4 Der Klient bzw. der Teilnehmer hat vor Aufnahme eines Trainings eine gesonderte Haftungsausschlusserklärung zu unterzeichnen. Diese beinhaltet u.a. den Hinweis, dass bei spezifischen Indikationen zuvor eine Abklärung durch den Hausarzt oder Facharzt erfolgen sollte. Eine Teilnahme mit spezifischen Einschränkungen ohne vorherige Rücksprache, erfolgt daher auf eigene Verantwortung.

4.5 Nimmt der Klient bzw. der Teilnehmer Leistungen von Kooperationspartnern oder anderen von freiraum vorgeschlagenen Firmen oder Personen in Anspruch, tut er dies auf eigene Verantwortung. freiraum übernimmt keine Gewährleistung oder Haftung für Waren und Leistungen, die er von diesen erhalten hat.

4.6 Es besteht eine angemessene Betriebshaftpflichtversicherung von Freiraum zur Absicherung etwaiger gesetzlicher Haftungsansprüche des Klienten bzw. Teilnehmers.

5 Zahlungsbedingungen

5.1 Soweit nicht anders vereinbart, erfolgt die Abrechnung auf Basis von Trainingseinheiten und im Wege der Vorauskasse.

5.2 Der Klient bzw. Teilnehmer erhält von Freiraum eine Rechnung über die geleistete Zahlung.

6 Kontingente

6.1 Es können im Voraus einzelne oder mehrere, konkret definierte Trainingseinheiten in Form von Kontingenten für Trainingsangebote nach Ziff. 2.1 erworben werden. Diese sind nicht auf eine andere Person übertragbar.

6.2 Kontingente sind für die angegebenen Termine oder Zeiträume gültig. Ungenutzte Trainingseinheiten verfallen. Eine (ggf. anteilige) Erstattung ist ausgeschlossen, es sei denn Freiraum stellt das Trainingsangebot so oder in vergleichbarer Form nicht mehr zur Verfügung. Reglungen der Ziff. 2.1.5, 2.1.6 und 2.3 bleiben unberührt.

7 Gutscheine

7.1 Gutscheine, die bei Freiraum käuflich erworben wurden (” Geschenkgutscheine “), sind drei Jahre ab Kaufdatum gültig. Eine (ggf. anteilige) Erstattung ist ausgeschlossen, es sei denn Freiraum stellt das Trainingsangebot so oder in vergleichbarer Form nicht mehr zur Verfügung.

7.2 Von Geschenkgutscheinen zu unterscheiden sind kostenlos erhaltene Gutscheine, die Freiraum im Rahmen von Werbeaktionen (Gewinnspiele, etc.) zur Verfügung stellt. Diese Gutscheine gelten ausschließlich für den angegebenen Aktionszeitraum und aufgeführte Leistungen. Eine Erstattung ist ausgeschlossen.

8 Sonstige Kosten

8.1 Entstehen aufgrund der vom Klienten gewünschten Sportarten und/oder Trainingsinhalte zusätzliche Kosten (Eintrittsgeld, Platzmiete, etc.), so sind diese vollständig vom Klienten zu tragen.

8.2 Die Kosten für einen Arzt, Physiotherapeuten, Ernährungsberater o.ä., die zur ganzheitlichen Betreuung konsultiert werden, übernimmt der Klient in Höhe der Abrechnungsmodalitäten des jeweiligen Dienstleisters.

8.3 Werden anderweitige Trainings- oder Dienstleistungen (z.B. Trainingsbetreuung auf Reisen) in Anspruch genommen, so werden vorab gesonderte Honorare vereinbart.

8.4 Kauft Freiraum im Auftrag des Klienten Produkte (Sportartikel etc.) ein, so bleibt die Ware bis zum vollständigen Ersatz der gemachten Aufwendungen Eigentum von Freiraum . Die Ausführung des Auftrags kann auch von einem Vorschuss abhängig gemacht werden.

9 Datenschutz und Vertraulichkeit

9.1 Die personenbezogenen Daten des Klienten bzw. Teilnehmers werden von Freiraum gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen, insbesondere nach DS-GVO und Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), verarbeitet und zur Erfüllung des vorgenannten Leistungsgegenstandes verwendet. Hiervon unberührt bleibt die ausdrückliche Einwilligung zu Werbemaßnahmen. In keinem Fall werden die Daten ohne Einverständnis des Klienten bzw. Teilnehmers an Dritte weitergegeben.

9.2 Die gespeicherten Daten werden auf Wunsch, spätestens aber nach den gesetzlichen Maßgaben gelöscht.

9.3 Einzelheiten ergeben sich aus Datenschutzinformationen von Freiraum .

9.4 Ungeachtet datenschutzrechtlicher Vorgaben wird Freiraum über alle im Zusammenhang mit der Vertragserfüllung bekanntgewordenen Informationen des Klienten bzw. Teilnehmer Stillschweigen bewahren. Dies gilt auch über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus. Ziff. 9.4 erfasst jedoch nicht Informationen, die (i) im Zeitpunkt der Bereitstellung bereits öffentlich bekannt oder zugänglich waren oder künftig werden, (ii) freiraum von Dritten ohne Verletzung einer Verschwiegenheitsverpflichtung erhalten hat, (iii) Freiraum selbst entwickelt hat, ohne die geschützten Informationen des Klienten zu verwenden, (iv) aufgrund einer Erklärung des Klienten von der Verpflichtung entbunden sind, und (v) Freiraum aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Verpflichtung offenzulegen hat.

10 Schlussbestimmungen

10.1 Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen, sofern in diesen AGB nichts anderes bestimmt ist, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das Schriftformerfordernis gilt auch für den Verzicht auf dieses Formerfordernis.

10.2 Sollte eine der vorangehenden Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.

10.3 Ist der Klient Kaufmann, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, oder hat der Klient keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland oder der im Klageweg in Anspruch zu nehmende Klient verlegt nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich dieses Gesetzes, oder der Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt des Klienten im Zeitpunkt der Klageerhebung ist nicht bekannt, wird als Gerichtsstand Norden vereinbart.

10.4 Für den Abschluss und die Abwicklung sämtlicher Verträge gilt deutsches Recht. Ist der Klient ein Verbraucher, gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch nicht der durch zwingende gesetzliche Bestimmungen oder von Richterrecht gewährte Schutz des Staates, in dem der Kunde seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird. Die Geltung des UN-Kaufrechts (CISG) wird ausgeschlossen.